An der Schwelle des Beitrittes zur Eu, gibt es zahlreiche nichtzurückzuerstattender Untersützungen, die die wirtschaftliche und soziale Enteicklung Rumäniens fördern soll. Zu den zentalen Unterstützungen kommen noch breite örtliche Unterstützungen und Vergünstigungen.Weitere Moglichkeiten bietet der EU- Fond im Rahmen des bevorstehenden Beitritts.
Die wichtigsten Vergünstigungen und Unterstützungsmaßnahmen:
- 16%-ige Profitsteuer.
- Mehrwersteuerfrei sind Industrieausrüstungen und Landwirtschaftsmaschinen, sowie Rohstoffe und Gebrauchsgegenstände, die in Rumänien nicht produziert werden bzw. als Mangelware gelten.
- Lohnförderung für Arbeitslose, Absolventen und Behinderte. Die Förderung kann das anderthalbfache des Minimallohnes betragen und bis zu 18 Monate in Anspruch genommen werden.
- Unterstützung von Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
- Bei bedeutenden direkten Investitionen,mit starker wirtschaftlicher Auswirkung existieren weitere Vergünstigungen und Unterstützungen:
- Möglichkeit zur Nutzung einer schnelleren Amortisation;
- die zur Investition benötigten technischen Ausrüstungen sind zollfrei;
- bei Kauf von neuen Gütern, Einzahlung der Mehrwertsteuer nach Inbetriebnahme bis zum 25. des kommenden Monats;
- Prolongierung finanzieller Verluste auf die nächsten fünf Jahre.
- Rückerstattungsfreie einheimische und EU-Unterstützungen (z.B.: für Investitionen in die Infrastruktur, für innovative Entwicklungen).
